Das Fehlurteil gibt es nicht Zur Aufgabe des Tatrichters

Translated title of the contribution: There is no such thing as a miscarriage of justice

Research output: Contribution to journalArticlepeer-review

Abstract

Bei Juristen – meistens bei Strafjuristen – ist die Rede sehr oft von Fehlurteilen. Verfehlt das Gerichtsurteil die Wirklichkeit, so lässt sich Ersteres als Fehlurteil bezeichnen. Doch, was ist der rechtsdogmatische Status eines Fehlurteils? Und was sind seine rechtlichen Konsequenzen? Die vorliegende Studie verfolgt ein therapeutisches Ziel. Gezeigt wird, dass die Debatte auf einem Missverständnis beruht, d.i. auf der Verkennung des (grammatischen) Unterschiedes zwischen ‚Fehlurteile‘ und ‚Fehlurteil‘. Jene Einsicht wird uns von einem rechtdogmatischen Phantom befreien.
Translated title of the contributionThere is no such thing as a miscarriage of justice
Original languageGerman
Pages (from-to)123-132
Number of pages10
JournalJuristenzeitung
Volume72
Issue number3
DOIs
Publication statusPublished - 22 Mar 2017
Externally publishedYes

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