Abstract
Bei Juristen – meistens bei Strafjuristen – ist die Rede sehr oft von Fehlurteilen. Verfehlt das Gerichtsurteil die Wirklichkeit, so lässt sich Ersteres als Fehlurteil bezeichnen. Doch, was ist der rechtsdogmatische Status eines Fehlurteils? Und was sind seine rechtlichen Konsequenzen? Die vorliegende Studie verfolgt ein therapeutisches Ziel. Gezeigt wird, dass die Debatte auf einem Missverständnis beruht, d.i. auf der Verkennung des (grammatischen) Unterschiedes zwischen ‚Fehlurteile‘ und ‚Fehlurteil‘. Jene Einsicht wird uns von einem rechtdogmatischen Phantom befreien.
Translated title of the contribution | There is no such thing as a miscarriage of justice |
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Original language | German |
Pages (from-to) | 123-132 |
Number of pages | 10 |
Journal | Juristenzeitung |
Volume | 72 |
Issue number | 3 |
DOIs | |
Publication status | Published - 22 Mar 2017 |
Externally published | Yes |